1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der UNDER PRESSURE GmbH, Gewerbepark Keplerstraße 11-13, 07549 Gera - nachfolgend UP genannt - und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Anderslautende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, UP hat ihrer Geltung schriftlich ausdrücklich zugestimmt.2. Vertragsabschluss
Kostenvoranschläge, Preisinformationen und Auskünfte von UP sind freibleibend.Eine Bestellung des Kunden (schriftlich, über E-Mail, fernmündlich oder über das Bestellformular auf der Website www.up42.de) ist ein verbindlicher Antrag zum Vertragsschluss mit UP.
Der Vertrag kommt zustande, wenn UP schriftlich die Annahme erklärt, spätestens jedoch mit Lieferung der bestellten Ware.
3. Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse durch ein Paketdienstleistungsunternehmen oder Spedition.Sofern er nicht Verbraucher ist, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Lieferung von UP oder einem von UP Beauftragten an den Versender übergeben worden ist.
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich.
4. Zahlung, Verzug
Der Rechnungspreis ist grundsätzlich ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.Abweichend davon können anderslautende Zahlungsbedingungen nur schriftlich vereinbart werden.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist UP berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern.
Entsteht UP durch den Verzug nachweisbar weiterer Schaden, ist UP berechtigt auch diesen geltend zu machen.
5. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von UP anerkannt sind.Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller aus dem Vertrag resultierenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von UP.7. Motive, Referenzmuster
Mit Übergabe der Motive für die Textilveredelung an UP versichert der Kunde, alle Rechte zur Verwendung und Verbreitung derselben zu besitzen und dass der Inhalt des Motivs nicht gegen geltendes Recht verstößt.Für die inhaltliche, grammatikalische, orthographische oder sonstige Richtigkeit des Motivs ist der Kunde selbst verantwortlich.
UP ist berechtigt von den mit den Motiven veredelten Textilien eigene Referenzmuster für Demonstrations- und Werbezwecke zu verwenden.
Werden durch die Verbreitung der im Auftrag des Kunden veredelten Textilien Rechte Dritter verletzt, so haftet UP nicht für derartige Verstöße und wird vom Kunden insoweit von allen womöglich entstehenden Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen, freigestellt.
Werden Motive im Auftrag des Kunden von UP selbst erstellt, liegt das alleinige Urheberrecht für diese bei UP.
Mit der vollständigen Vertragserfüllung ist keine Lizenzierung von Nutzungsrechten verbunden.
8. Muster
Vom Kunden angeforderte unveredelte Textilmuster berechnet und sind von Umtausch und Rücksendung ausgeschlossen.Im Einzelfall werden Musterrückgaben gegen eine Gebühr von 25% des Warenwertes akzeptiert, die Versandkosten werden nicht erstattet.
Veredelte Muster (Textil mit Kundenmotiv) oder Fotoandrucke/-ansticke (Foto vom UP-intern zur Produktionsfreigabe erstellten Druck-/Stickmuster) sind ebenfalls kostenpflichtig.
Ein Fotoandruck/-anstick dient zum Abgleich von Druckposition und Motivgröße. Eine korrekte Beurteilung der Farbigkeit kann anhand des digital übermittelten Fotos nicht erfolgen, da unterschiedliche Einstellungen von Bildausgabegeräten mitunter Abweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Originaldruck/-stick verursachen.
9. Druckschablonen, Druckvorlagen, Stickdateien
Druckschablonen (Siebe), Druckvorlagen (Filme) und von UP erstellte Stickdateien gelten als Werkzeug und Bestandteil der Druck-/Stickmaschine und bleiben im Eigentum von UP.10. Kundenware
Wenn zu veredelnde Textilien durch den Kunden geliefert werden, hat er dafür Sorge zu tragen, dass diese rechtzeitig bei UP eintreffen.Der Kunde hat sicherzustellen, dass UP vor Vertragsdurchführung die Eignung der Textilien für den Druck feststellen kann.
11. Produkt- und produktionsbedingte Toleranzen
Folgende Spezifika der Textilveredelung, die zu geringfügigen Abweichungen des mit dem Kundenmotiv veredelten Textils im Vergleich zu einer Bildschirmdarstellung oder eines Papierdrucks (Proof) führen können, sind vom Kunden zu beachten:Konkrete Farbangaben (Pantone, HKS, RAL) des Kunden sind wegen verschiedener Materialbeschaffenheit, Oberflächenstruktur und Färbung der Textilien nur im üblichen Toleranzbereich umsetzbar.
Die verwendeten Textilien divergieren produkt-/herstellerbedingt geringfügig in Verarbeitung, Materialbeschaffenheit und konkreter Ausführung.
Geringfügige Unterschiede bei Stand des Motivs können auftreten, da jedes Textil manuel positioniert wird.
materialbedingt kann es im textilen Siebdruck zum Durchschlagen der Textilfarbe ins Druckbild (Farbmigration) und infolge dessen zu Farbabweichungen oder durch das Aufstellen von Textilfasern im Druckbild (Fibrilation) zu einer rauen Druckoberfläche kommen.
Die vorgenannten, möglicherweise auftretenden Schwierigkeiten sind in der Textilveredelung nicht immer zu vermeiden und bewegen sich im Rahmen der für diese Branche üblichen Toleranz.
Zeichnungen, Maßangaben und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
12. Ausschluss von Reklamationen
Die Reklamation eines gefertigten Produktes ist ausgeschlossen, wenn der Kunde Drucke oder andere Veredelungen an Positionen, auf Textilien oder auf Materialien ausführen lässt, die von UP als dafür nicht geeignet erkannt wurden und UP den Kunden im Vorhinein auf die erwartbaren Probleme hingewiesen hat. (Beispiele für problematische Drucke sind unter anderem der Druck/Transfer auf Softshell, auf Polyester, über Reißverschlüsse sowie über Nähte oder andere Unebenheiten des Textils.)Sie ist ferner in Bezug auf Textrichtigkeit (Grammatik o.ä.) ausgeschlossen, wenn der Kunde auf ein Druck-/Stickmuster oder einen Fotoandruck/Anstickfoto (siehe 8.) zur Produktionsfreigabe verzichtet.
Abweichungen wie unter 11. beschrieben, die sich im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen (bspw. ± 2% Größentoleranz bei Textilien) bewegen, berechtigen den Kunden ebenfalls nicht zur Reklamation der Ware.
13. Über-/ Unterlieferung
Die Veredelung von Textilien ist die Umsetzung kundenspezifischer Aufträge in ganz entsprechend individueller Fertigung. Daher ist aufgrund produktions- oder textilbedingter Einflüsse (bspw. Siebriss, Textilfehler) eine Über- oder Unterlieferung nicht auszuschließen.Abweichungen von bis zu 5% der ursprünglichen Bestellmenge sind handelsüblich und stellen keinen Mangel dar.
Berechnet wird in jedem Fall die tatsächlich gelieferte Menge.
14. Mängelgewährleistung
Der Kunde hat die ihm gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mängel und Vollständigkeit der gelieferten Ware zu überprüfen und Mängel unverzüglich mitzuteilen. Die Absendung einer Mängelanzeige an UP muss jedoch spätestens mit Ablauf von zwei Wochen nach Erhalt der Ware erfolgen. Geschieht dies später, werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden, der Verbraucher ist, jedoch nicht eingeschränkt.Zur Prüfung, ob eine berechtigte Mängelrüge vorliegt, hat der Kunde in Absprache mit UP die Ware unter Umständen zurückzusenden.
Liegt ein von UP zu vertretender Mangel vor, ist UP nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist UP zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese aus Gründen, die UP zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung der Vergütung zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.
15. Haftung
Solange es sich nicht um eine Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder einen Tatbestand des Produkthaftungsgesetzes handelt, haftet UP als Textilveredeler dem Kunden nicht für Schäden, die leicht fahrlässig verursacht wurden.Für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung notwendig sind und auf die der Kunde vertrauen durfte, richtet sich der Haftungsumfang für Sachschäden nach dem typischerweise entstehenden Schaden.
Darüber hinaus ist eine Haftung von UP, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
Soweit die Haftung von UP ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von Arbeitnehmern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
16. Abtretung
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.17. Garantien
UP gewährt dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne.Herstellergarantien bleiben davon unberührt.